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Uta Schellhaaß

Aktuelles aus dem Landtag

Bildung

Mertin: Abschaffung von Schulnoten unverantwortlich

Als „unverantwortlich“ bezeichnete der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Herbert Mertin die Forderung der Grünen nach Abschaffung der Schulnoten. „Die Schulen in Rheinland-Pfalz entscheiden über die Zukunft unserer Kinder. Sie dürfen nicht zum Versuchslabor grüner Utopisten werden“, sagte Mertin.

Die Grünen wollten ein leistungsorientiertes, differenziertes Bildungssystem durch eine Einheitsschule mit Wohlfühlpädagogik ersetzen. Deshalb forderten sie nicht nur die Abschaffung von Noten und „eine Schule für Alle“, sondern wollten auch das Sitzenbleiben abschaffen. Gleichzeitig wollten die Grünen die noch bestehenden Gymnasien zwingen, jeden einmal aufgenommenen Schüler unabhängig von Leistung zu einem Abschluss zu führen.

„Mit der FDP-Fraktion wird es keine Abschaffung von Schulnoten geben und auch keine Aushöhlung des Gymnasiums“, betonte Mertin. Noten seien ein zentrales Instrument, um die Leistungen von Schülerinnen und Schülern vergleichbar zu machen und ihre Leistungsbereitschaft zu fördern. Ohne Noten wüssten weder die Eltern noch die Schüler selbst wo sie im Vergleich zu anderen Schülern stehen. „Wir dürfen unsere Kinder nicht überfordern, aber eine gleichmacherische und leistungsfeindliche Schulpolitik wie sie die Grünen fordern, verzichtet auf eine angemessene Förderung unserer Kinder und bereitet sie nicht auf das spätere Berufsleben im Wettbewerb vor“, sagte Mertin.

Wenn die Schulen nach unten nivelliert würden, untergrabe dies auch die Chancengerechtigkeit. Denn dann würden Eltern, die es sich leisten können, die Chancen ihrer Kinder wahren, indem sie sie auf teure Privatschulen schicken. Deshalb seien leistungsfähige öffentliche Schulen Voraussetzung für Chancengerechtigkeit.

Leider müsse man jedoch befürchten, dass eine rot-grüne Regierung in der Schulpolitik weitgehend den Grünen folgen würde. Auch die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen habe in einem Modellversuch schon einmal die Noten abschaffen wollen. Das habe damals nur die FDP-Fraktion als Koalitionspartner verhindern können. Und die SPD habe mit den Grünen in NRW gemeinsam beschlossen, dass jede Schule, also auch das Gymnasium, jeden Schüler zu einem Abschluss führen müsse. Und im SPD-Grundsatzprogramm stehe ebenfalls die Einheitsschule bis zur 10. Klasse als Ziel. Vor diesem Hintergrund werde auch verständlich, warum Ministerpräsident Kurt Beck das Bildungsprogramm der Grünen lobe und warum die SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt habe, die Schulstruktur in der Verfassung zu verankern. „Nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion hätte man für eine Änderung der Schulstruktur eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und damit eine breite gesellschaftliche Mehrheit benötigt. „Die SPD-Fraktion hat das verhindert, weil sie sich offenkundig alle Optionen für eine mögliche rot-grüne Schulpolitik offen halten will“, sagte Mertin.

Entschließungsantrag der FDP, 10.12.2010

Alternative Güterverkehrsstrecke zum Mittelrheintal angehen – Bürgerinnen und Bürger dauerhaft vom Bahnlärm entlasten

Der Landtag stellt fest:
Die Lärmbelastung durch den Schienengüterverkehr im Mittelrheintal ist bereits jetzt schon sehr hoch. Die Lebensqualität der Menschen wird zum Teil erheblich durch den Güterverkehr auf der Schiene beeinträchtigt. Durch den anstehenden Ausbau der Schienengüterverkehrsverbindung von Genua nach Rotterdam bzw. Antwerpen wird die Zahl der auf der Schiene transportierten Güter, die dann auch durch das Mittelrheintal rollen werden, nochmals deutlich ansteigen. Es gilt deshalb einerseits die Bürgerinnen und Bürger im Mittelrheintal vor dem zunehmenden Bahnlärm nachhaltig zu schützen und andererseits ein leistungsfähiges Schienengüterverkehrsnetz in Europa zu sichern und voranzutreiben.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf,
1. sich beim Bund mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass dieser eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich möglicher alternativer Schienengüterverkehrstrassen erstellt und darüber hinaus die Landesregierung darauf hinwirkt,
2. dass der Bund und die Bahn kurz- und mittelfristig lärmmindernde Maßnahmen (z. B. die Umrüstung der Waggons auf die wesentlich leiseren K- bzw. L-Sohlen, lärmmindernde Maßnahmen an den Gleisen und am Gleisbett, Einführung
lärmabhängiger Trassenpreise sowie weiterer passiver Lärmschutz) umsetzen.

Dieser Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung an die jeweiligen Ausschüsse überwiesen.

Entschließungsantrag der FDP zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung

Sichere Versorgung mit bezahlbarem Strom in Rheinland-Pfalz nachhaltig gestalten

Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert. Das Energiekonzept beschreibt erstmalig konkret und unter Einbeziehung aller wesentlichen Handlungsfelder den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien.
Dabei steht die Entwicklung und Umsetzung einer bis 2050 reichenden Gesamtstrategie im Vordergrund. Es wird eine langfristige Orientierung gegeben, die zugleich die notwendige Flexibilität für neue technische und wirtschaftliche Entwicklungen wahrt. Ein regelmäßiges konsequentes Monitoring wird Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und korrigieren helfen.
Im derzeitigen Energiemix stellen fossile Energiequellen und Kernenergie noch einen wesentlichen Anteil dar. Im Energiemix der Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptanteil übernehmen. Auf dem Weg in die Energieversorgung der Zukunft werden in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch erneuerbare Energien ersetzt.

Ein vergleichbar konkretes Konzept existiert derzeit für Rheinland-Pfalz noch nicht.

I. Der Landtag stellt fest:

1. Die Sicherheit der Versorgung mit bezahlbarer, umweltfreundlicher Energie steht für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen aus Wirtschaft und Industrie an vorderster Stelle.
2. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist grundsätzlich notwendig und langfristig unumgänglich. Zugleich ist jedoch auch in Rheinland-Pfalz bereits heute von Bedeutung, Netzaus- und -umbau sowie geeignete Speichertechnologien auf den Weg zu bringen, um veränderten Bedingungen frühzeitig zu begegnen und eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Nicht nur Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind betroffen; selbst im Niederspannungsbereich sind umfangreiche Investitionen von den Unternehmen zu leisten und Hemmnisse zu beseitigen. Genehmigungen für Leitungsbau erfordern
zu viel bürokratischen Aufwand und dauern zu lange.
3. Die reine Vorgabe allgemein gehaltener Zielvorstellungen, z. B. für eine stärkere Rolle der erneuerbaren Energien, ist ohne konkrete Festlegungen, wie diese im Einzelnen erreicht werden sollen, zu kurz gegriffen.
4. Förderung darf nicht ideologisiert erfolgen, sondern hat grundsätzlich technologieneutral zu bleiben, damit mehr Strom aus erneuerbaren Energien mit dem vorhandenen Geld gewonnen werden kann. Staatlicher Zwang darf nicht
an die Stelle wirtschaftlich sinnvollen Handelns treten.
5. Die Auswirkungen eines massiven Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, auf die Energiepreise für Wirtschaft, Industrie und Verbraucher dürfen nicht unterschätzt werden. Sinkende Strompreise an
der Strombörse sind nur dann ein verlässlicher Indikator für die Verbraucherpreisentwicklung, wenn Produktion und Nachfrage korrespondieren. Dies ist mangels ausreichender Speichertechnologien, die Produktionsspitzen abfangen und die Versorgung bei Engpässen sichern können, derzeit noch nicht der Fall.
6. Infrastrukturprojekte werden auch im Energiesektor immer schwieriger gegen lokale Widerstände zu realisieren sein, trotz der generell hohen Akzeptanz für einen grundsätzlichen Wechsel zu erneuerbaren Energien. Diesem Problem kann nur durch effektive Informationspolitik und Bürgerbeteiligung begegnet werden.

II. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, die Entwicklung eines Energiekonzepts für eine sichere, umweltfreundliche und bezahlbare Energieversorgung in Rheinland-Pfalz zügig auf den Weg zu bringen und dabei die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
1. Entwicklung wirksamer Strategien zum Umgang mit den aus einer Energiewende folgenden Konsequenzen, wie beispielsweise
a) belastenden Kosteneffekten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Industrie,
b) dem Verlust von landwirtschaftlich genutzten Flächen,
c) dem zügigen und effizienten Aus- und Umbau der Leitungsnetze sowie von Speichertechnologien, um günstige Strompreise zu lastarmen Zeiten nutzen zu können und die Überbrückung von entstehenden Versorgungslücken bei Spitzenlast zu ermöglichen.
2. Zeitnahe Schaffung der Voraussetzungen für moderne, intelligente Leitungsnetze und Energiespeicher durch zügige und unbürokratische Verfahren.
3. Klare landesgesetzliche Regelungen für energiesparende und effizienzsteigernde Sanierungsmaßnahmen.
4. Frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, um ansonsten lokal entstehende Widerstände und Gegensätze bereits im Vorfeld zu entschärfen.

Plenum. 18. November 2010

Atompolitik der Bundesregierung - Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz und seine Bürgerinnen und Bürger

Originaltext aus der Sitzung

Abg. Frau Schellhaaß. FDP:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die gleiche Frage, die Herr Weiner sich gestellt hat, habe ich mir auch gestellt. Ich hätte die Überschrift genannt: „Verfehlte Energie- und Atompolitik der SPD – teurer für die Bürgerinnen und Bürger“ – wie bei Ihnen (der SPD) ja üblich

(Heiterkeit bei der CDU sowie Beifall und Heiterkeit bei der FDP)

und daher über den Strompreis auch höchst unsozial, schlecht für die Wirtschaft auch von Reinland-Pfalz, für den Mittelstand, weniger Arbeitsplätze und weniger erneuerbare Energien, mehr CO2 und derzeit außerdem noch weniger Sicherheit.


(Hartloff, SPD: Fahren Sie doch mal zur Firma juwi und reden über die Arbeitsplätze)

Das hat Herr Weiner ja schon ausgeführt.
– Arbeitsplätze, genau. Das hat Herr Langner angeführt.

(Hartloff, SPD: Haben wir in der Atomindustrie so viel in Rheinland-Pfalz!)

– Moment. Beim Konzept der Bundesregierung ist es das Ziel, mehr erneuerbare Energien zu haben, als es bei Ihnen überhaupt war. Bei Ihnen war der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 30 %. Bei der Koalition heute sind es 35 %. Bis 2050 sind es sogar 80 %. So weit hatten Sie überhaupt noch nicht gedacht.

(Beifall der FDP und bei der CDU)

Apropos Gewinn in die Taschen der Konzerne. Wer hat denn bei der Sicherheit nachgegeben, weil das Kosten sind?

(Beifall der FDP und der CDU, Baldauf, CDU: Sehr gut!)

Überdies werden erneuerbare Energien jetzt nach dem Konzept der Bundesregierung mit zweistelligen Milliardenbeträgen gefördert. Das war bei Ihnen nicht so. Sie hatten überhaupt kein Konzept. Im Gegenteil. Sie hatten den Konzernen zugesagt, dass keine Kernbrennstoffsteuer kommt.
Jetzt haben wir die Gewinnabschöpfung durch Kernbrennstoffsteuer. Wir haben zusätzliche Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Voraussetzungen für die Förderung der erneuerbaren Energien werden jetzt überhaupt erst richtig geschaffen. Schauen Sie sich doch einmal das 10-Punkte-Programm, das Sofortprogramm, der Bundesregierung an. Mit verabschiedet wurde zum Netzausbau bei Höchstspannungsleitungen deutschlandweite Planung, und abgestimmter zehnjähriger Netzausbau. –
Darum hatten Sie (die SPD) sich bisher überhaupt nicht gekümmert.

(Beifall der FDP und bei der CDU)

Jetzt, wo man das untersucht, werden mit jeder Untersuchung, die auf dem Tisch kommt, die Defizite beim Leitungsbau größer. Wir inzwischen bei über 3.000 Kilometern fehlender Leitungen,

(Baldauf, CDU: Genau!)

wobei dieses Arbeitsplätze schafft. Wir werden eine Netzplattform haben. Wir haben eine Informationsoffensive, weil wir bisher ja nur die Proteste gegen den Leitungsausbau haben. Ich bin gespannt, wie Sie sich dabei verhalten.

(Beifall der FDP und bei der CDU)

Also Fazit: Erst jetzt werden die notwendigen Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen. Da mehr erneuerbare Energien kommen, ist das auch gut für die Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz.
Was die Strompreise betrifft, gibt es außer der SPD sehr Nahestehenden keine ernst zu nehmenden Wissenschaftler, die nicht die strompreisdämpfende Wirkung betonen. Die strompreisdämpfende Wirkung ist aber wichtig für alle Arbeitsplätze und in der Summe wichtiger für die Arbeitsplätze in Deutschland als die von erneuerbaren Energien; denn dass die Produktionsunternehmen für erneuerbare Energien aus Deutschland abwandern, sehen wir schon seit längerer Zeit.
Man geht davon aus, dass der Weltmarkt China einen ganz erheblichen Anteil haben wird, wir auf Dauer kaum. Ich betone noch einmal, die soziale Wirkung der strompreisdämpfenden Maßnahmen. Sicher ist, ohne Laufzeitverlängerung brauchen wir entweder mehr Kohlekraftwerke und haben weniger Umwelt- und Klimaschutz, oder wir haben weniger Strom. Mit haben wir günstigere Preise und mehr Arbeitsplätze auch in Rheinland-Pfalz.

(Beifall der FDP und bei der CDU – Eymael, FDP: So ist es!)


(es folgten weitere Redner, unter anderem die Ministerin Margit Conrad, SPD und David Langner, SPD)


Abg. Frau Schellhaaß, FDP:

Herr Langner, ich möchte gleich auf Ihre Ausführungen eingehen. Sie sagen, Sie haben den Ausstieg mit Zustimmung der Konzerne beschlossen. Sie haben den Ausstieg erkauft.

Wenn Sie von einer anschließenden weiteren Verlängerung sprechen, frage ich mich, wozu es nach dieser Verlängerung eine weitere geben soll, zumal Sie sagen, dass jetzt schon genug erneuerbare Energien auf dem Weg wären oder man neue Kohlkraftwerke bauen könne. In diesem Punkt widersprechen Sie sich.

Die Beteiligung des Bundesrats ist in der Tat eine schwierige Frage und eine Verfassungsfrage. Dabei, bei den Sicherheitsfragen und dem Castor-Transport ist Ihre Meinung so, wie Sie es jeweils gerade brauchen. Das haben Sie nämlich früher alles anders gesehen.

Trittin hat ausdrücklich gesagt, dass Proteste gegen Castor-Transporte sogar Rechtsbruch wären. Claudia Roth hat sich dagegen gewandt. Jetzt sitzt sie dabei, von wegen d i e Menschen. Man sollte sicher, die Protestierer und deren Ängste, die bei vielen zum Ausdruck kommen ernst nehmen.

Vergleichen Sie auch einmal die Anzahl der Menschen mit der Anzahl bei einer kulturellen Großveranstaltung. Dann relativiert sich das Ganze auch schon. Sie können nicht d i e Menschen sagen. Das ganze Volk ist das nicht.

Frau Conrad, Sie sprechen von weniger Wettbewerb. Die Macht der Konzerne ist gerade unter Ihrer Regierung stark gestiegen. Die jetzige Regierung schafft beim Bundeskartellamt die Markttransparenzstelle. Das Bundeskartellamt ist auch keine Erfindung der SPD gewesen.

Sie sagen, es wird auf Technologien gesetzt, die abgeschrieben sind. Du lieber Himmel, wir wollen auch nicht auf Dauer Atomkraft haben und erst recht keine neuen Atomkraftwerke bauen. Es müssen doch die Voraussetzungen da sein, dass man ohne solche auskommen kann.
Wir haben in Mainz gesehen, dass wir keine neuen Kohlekraftwerke bauen können, ganz abgesehen vom CO2-Ausstoß, den Kosten und der Umweltfreundlichkeit.

Wenn Sie sagen, wir behindern die erneuerbaren Energien, dann muss ich Ihnen Ihre Worte zurückgeben. Die Aussage ist durch nichts unterfüttert. Wenn ein Verband mehr auf Ihre Propaganda hört, als dass er selber liest, ist das noch keine überzeugende Aussage. Es bleibt dabei. Das Konzept der Bundesregierung ist besser für die Bürger in Rheinland-Pfalz.

Plenum. 18. November 2010

Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung
- Drucksache 15/5124

Originaltext aus der Sitzung

Abg. Frau Schellhaaß. FDP:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lärm ist gesundheitsschädigend. Aber vieles Schöne im Leben ist nun einmal mit Lärm verbunden.

Grundsätzlich ist es richtig, Klarstellungen zu treffen. Aber die Frage ist, wie weit kann man überhaupt mit einem Gesetz zusätzliche Klarheit schaffen. Nehmen wir den Kinderlärm. Da landete vor Gericht die Frage, ob eine Kindertagesstätte überhaupt in einem Wohngebiet sein dürfe. Wo denn sonst?

(Pörksen, SPD: Das meine ich auch!)

Kinder gehören wohl kaum in ein Gewerbegebiet. Aber dafür sind wir gar nicht zuständig, denn es ist eine Anlage, und der Bund ist zuständig. Also bleibt uns der ganz normale Kinderlärm. Aber was ist normaler Kinderlärm? Wo ist es sozial zumutbar, wo fängt die Rücksichtslosigkeit an?

Manche Konflikte wären sicherlich gar nicht erst nötig, wenn die Kinder zur Rücksicht erzogen würden, was viele Eltern nicht mehr tun. Manche wären auch nicht nötig, wenn ältere dafür Verständnis hätten, dass Kinder toben und spielen müssen, damit sie sich ordentlich entwickeln können. So ganz einfach ist das Ganze nicht.

Ähnlich konfliktträchtig ist das den mit Gaststätten, die heute noch kaum angesprochen wurden. Die Konflikte sind so alt wie die Gaststätten. Bisher wurde das Problem nie zur allseitigen Zufriedenheit gelöst.

Einfacher ist es dann schon mit Rasenmähern, Laubsaugern oder Laubbläsern. Laubbläser und Laubsauger vor allem sind nicht nur nervtötend und manchmal lauter als ein LKW, sondern sie sind auch umweltschädlich. Die Laubsauger saugen sämtliche Kleintiere mit, bringen den Boden durcheinander. Igel brauchen z. B. Laubhaufen, um zu überleben.

Also jemand, der sich einen Laubsauger oder Laubbläser anschafft, sollte sich sehr überlegen, ob er das aus Umweltgründen auch ohne die Nachbarn überhaupt tun will.

Aber all das sind für die Bewohner mancher Flugschneise, mancher Hauptverkehrsstraße oder des Mittelrheintals von Bingen bis Bonn Peanuts.

Die Initiative, die die Landesregierung ergriffen hat, ist gut. Aber die Thematik muss im Ausschuss noch sorgfältig behandelt werden.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD –
Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Mogelpackung kommunaler Entschuldungsfonds

Die Landesregierung hat am 22. September mit den kommunalen Spitzenverbänden Vereinbarungen über den kommunalen Entschuldungsfond getroffen. Dabei ist folgendes vorgesehen:

-Nur 1/3 der Entschuldungssumme kommt aus Landesmitteln.

-1/3 von anderen Kommunen

-1/3 aus eigener Anstrengung der Kommune (das 1. und 2. Drittel bekommt sie nur, wenn sie selbst gleichzeitig das 3. Drittel erbringt).

Folgen:

Durch das 2. Drittel werden die anderen Kommunen, die in den Fonds einzahlen sollen, d.h. solche, die bisher noch gesund sind, ebenfalls in Schieflage geraten. Wenn z. B. eine Gemeinde schuldenfrei ist, aber in einem Landkreis liegt, der sich am Schuldenfonds beteiligt, wird sie unter Umständen über eine höhere Umlage zum zweiten Mal zur Kasse gebeten.

Die Kommunen, die sich mit Mitteln aus dem Fonds entschulden wollen, müssen das Geld für das dritte Drittel selbst aufbringen. Viele können dann nur die Hebesätze für ihre Steuern anheben. Wenn sie aber z.B. die Grundsteuer B erhöhten, würden oft Senioren, die gerade in ländlichen Gebieten in alten renovierungsbedürftigen Häusern auf relativ großen Grundstücken leben, Steuern aufbringen müssen, die sie aus ihrer Rente gar nicht bezahlen können.

Fazit: Gerade die Kommunen, die es am meisten nötig haben, können den Entschuldungsfond des Landes gar nicht in Anspruch nehmen.

2. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform

In einem gemeinsamen Änderungsantrag der Landtagsfraktionen der FDP und der SPD zum Gesetzentwurf der Landesregierung wurden einige Punkte der ursprünglichen Gesetzesfassung geändert, die der FDP wichtig waren. Die wichtigsten:
- Die Zuständigkeit für waffenrechtliche Angelegenheiten bleibt bei den Kreisen.
- Die ursprünglich vorgesehen Änderungen zum Landesjagdgesetz entfallen.
- Die Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsüberwachung) innerhalb geschlossener Ortschaften kann nur dann von der Polizei auf die Gemeinde übertragen, wenn diese mindestens 25.000 Einwohner hat.
- Die Zuständigkeit für versammlungsrechtliche Angelegenheiten wechselt nur von den Verwaltungen der Verbandsgemeinde und verbandsfreien Gemeinden zu den Kreisverwaltungen, bei großen kreisangehörigen Städten bleibt sie jedoch.

Änderung des Landesarchivgesetzes

Die Novellierung des Landesarchivgesetzes räumt die Möglichkeit zur Löschung von Unterlagen ein. Dies birgt eine erhebliche Gefahr für die Vollständigkeit und historische Aussagekraft des Archivguts.
Durch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Löschung wird die Möglichkeit geschaffen, Unterlagen, die als bedeutsam und damit archivierungswürdig eingestuft worden sind, im Zusammenwirken mit der abgebenden Stelle nachträglich zu vernichten, sofern ihnen „ein bleibender Wert nicht mehr zukommt“. Die Frage, wann ein „bleibender Wert“ entfallen soll, ist gesetzlich nicht geregelt und in der Praxis höchst verschiedener – auch politischer – Auslegung zugänglich.
Es besteht somit eine zumindest hypothetische Gefahr, dass hier ein Einfallstor für politisch motivierte Geschichtsbereinigung durch die Vernichtung von Archivgut verwirklicht werden könnte.
Deshalb wollte die FDP-Landtagsfraktion die Vernichtungsmöglichkeit aus dem Gesetzentwurf gestrichen haben. Leider hat die SPD mit ihrer absoluten Mehrheit den Antrag der FDP abgelehnt (siehe auch Drucksache Nr. 15/4960 – Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Landesgesetz zur Änderung des Landesarchivgesetzes und Änderungsantrag der SPD, Drucksache 15/4962, sowie den Gesetzentwurf LReg vom 20.01.2010 Drucksache 15/4174)

Besuche im Landtag

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch im Jahr 2010 haben Sie wieder die Gelegenheit, auf Einladung der Landtagsverwaltung die politische Arbeit in Mainz kennenzulernen.

Neben dem Besuch einer öffentlichen Sitzung von Plenum oder Umweltausschuss lernen Sie auch die Medien in Mainz näher kennen. Wahlweise bieten wir Ihnen eine Führung durch das Gebäude von ZDF oder SWR an. Ein Bummel durch die Innenstadt rundet das Programm ab.

Über Ihre Teilnahme an einer solchen Tagesfahrt freue ich mich. Die Termine und Ansprechpartner können Sie den folgenden Informationen entnehmen.

Vielleicht lernen wir uns ja bald vor Ort kennen.

Ihre Uta Schellhaaß, MdL



Termin für das zweite Halbjahr 2010:

Dienstag, 02.11.2010

Anmeldungen bitte unter Tel. 02634 921 891 (Wahlkreisbüro Schellhaaß) oder per E-Mail an wk-uta@schellhaass.de


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